Sollte die nCPAP (Masken-)therapie vom Patienten nicht toleriert werden, besteht seit kurzem die Möglichkeit den Verschluss der oberen Atemwege durch eine „Schrittmacher“-Therapie zu behandeln. Dabei wird dem betroffenen Patienten ein Schrittmacher implantiert, der eine drohende Atempause erkennt und mittels einer Nervenstimulation am N. Hypoglossus den Zungengrund nach vorne verlagert um so den Verschluss der Atemwege zu verhindern. Bislang wird diese Therapieoption nur von sehr wenigen Zentren in der Bundesrepublik angeboten. Zudem ist diese Form der Therapie nur für einen begrenzten Personenkreis indiziert, da bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine ausreichende Erfolgsaussicht für diese Therapie besteht. Dabei spielen neben dem Körpergewicht, dem allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten auch der genaue Ort des Atemwegsverschlusses und die Art der nächtlichen Atemstörung eine wesentliche Rolle, ob die Implantation eines Zungenschrittmachers eine ausreichende Erfolgsaussicht besitzt. Sollten eine klare Indikation bestehen sind die Erfolgsaussichten nicht schlecht: So reduzierte die Hypoglossus – Stimulation die Anzahl der Atempausen um 68 %, wie in der STAR-Trial Studie (Stimulation Therapy for Apnea Reduction) gezeigt werden konnte.
Unser Schlaflabor arbeitet in enger Kooperation mit dem Klinikum Rechts der Isar, das als eines der wenigen universitären Zentren in der Bundesrepublik die Schrittmacherimplantation durchführt. Dabei bieten wir die Indikationsstellung und Beratung über die Schrittmachertherapie in unserem Schlaflabor in Bruckmühl an.